Preise

Hinweis:

Um Ihren Kindern auch in Zukunft ein liebevoll betreutes, abwechslungsreiches und hochwertiges Fußballferiencamp bieten zu können, gelten ab den Herbstferien 2026 unsere aktualisierten Camppreise. Diese ermöglichen es uns, weiterhin ein umfassendes Angebot mit qualifizierten Trainern – darunter auch viele Trainer mit DFB-Lizenzen – , kleinen Trainingsgruppen, einem Frühstück, warmem Mittagessen, einer festen Vesperpause mit Obst, Joguhurt, Müsliriegel, Getränke sowie einer liebevollen, wertschätzenden und kindgerechten Betreuung anzubieten. Wir bedanken uns herzlich für Ihr Vertrauen und Ihr Verständnis.

Die hier angegebenen Preise entsprechen unseren regulären Campgebühren und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Je nach Standort können aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen abweichende Campgebühren gelten. Maßgeblich ist der jeweils beim Camp angegebene Preis.

Informationen zu Erstattungsmöglichkeiten, Zuschüssen für Mitglieder teilnehmender Krankenkassen und Ansprüchen auf Bildungs- und Teilhabeleistungen finden Sie unten auf dieser Seite.

Die BKK-VBU bezuschusst mit dem Programm „Meine Ferien“ ihre Mitglieder für die Teilnahme an einem vielseitigen, sportartenübergreifenden Ferienprogramm für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren. Eltern, die bereits ein Kompaktferienprogramm für ihr Kind gebucht haben, bekommen nach Programmende bis zu 129,00 Euro der Kosten bei zugelassenen Anbietern erstattet. „Meine Ferien“ ist Teil des Familienpakets der BKK-VBU. Unsere Fußballcamps erfüllen die Kriterien und somit bekommen Mitglieder der BKK-VBU bei entsprechender Teilnahmebescheinigung die Kosten in Höhe von 129,00 Euro einmalig im Jahr pro Mitglied erstattet.
Mit dem Bildungspaket bekommen hilfebedürftige Kinder ein Budget für Vereins-, Kultur- und Ferienangebote. Denn manchen Eltern fehlt das Geld, um die Beiträge zu bezahlen. Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Jobcenter, ob eine Förderung über einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für Sie möglich ist. Weitere Infos stellt das Land Berlin bereit.

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