Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen

Mit dem Bildungspaket bekommen hilfebedürftige Kinder ein Budget für Vereins-, Kultur- und Ferienangebote. Denn manchen Eltern fehlt das Geld, um die Beiträge zu bezahlen. Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Jobcenter, ob eine Förderung über einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für Sie möglich ist. Weitere Infos stellt das Land Berlin bereit.

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